Grundsatzprogramm
Organisation und Aufbau
Wir, die DSTG-Jugend in der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), sind der Zusammenschluss aller bestehenden Landes- und Bezirksjugendverbände. Dazu gehören alle Mitglieder der DSTG bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, derzeit ca. 10.000 junge Beschäftigte der Finanzverwaltung.
Die DSTG ist die einzige Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung. Wir sind somit die einzige Jugendorganisation der Finanzverwaltung.
Wir sind parteipolitisch unabhängig, haben eine eigene Ordnung und selbstständige Geschäftsführung.
Wir kämpfen für die Interessen unserer Mitglieder und setzen diese durch. Unsere aktive politische Einflussnahme verhilft zu weiteren gewerkschaftlichen Erfolgen. Genauso wichtig ist es, alle unsere Rechte zu wahren. Grundlage für das Vertrauen in die Tätigkeit der DSTG-Jugend ist der direkte Informationsfluss zu den Mitgliedern.
Die DSTG-Jugend hat einen demokratischen Aufbau.
Ihre Organe auf Bundesebene und Landes-/Bezirksebene sind: Bundesjugendtag und Landes-/BezirksjugendtagBundesjugendausschuss und Landes-/Bezirksjugendausschuss
Bundesjugendleitung und Landes-/Bezirksjugendleitung
Zusammensetzung und Aufgaben der Organe ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen.
Selbstverständnis
Wir stehen für Gewerkschaftspolitik von „unten nach oben“ und nicht umgekehrt. Dies versuchen wir durch eine intensive Basisarbeit zu verwirklichen, um den eigenen hohen Ansprüchen gerecht zu werden. Unser Hauptanliegen ist es, die Interessen der jungen Mitglieder vor Ort zu vertreten.
Wir verstehen uns aufgrund unserer Aufgaben und Ziele als gesellschaftspolitische Kraft. Die parteipolitische und ideologische Unabhängigkeit gibt uns das Recht, zu allgemeinen Themen Stellung zu nehmen.
Wir vertreten die Interessen der jungen Beschäftigten der Finanzverwaltung gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber durch: die Gremien der DSTG-Jugend die Kandidaten der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) bzw. der Personalräte und deren Stufenvertretungen die Kandidaten der Vertretungen an den Ausbildungseinrichtungen für den mittleren und gehobenen Dienst
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Viele gewerkschaftspolitische Probleme lassen sich nicht innerverbandlich bewältigen, so dass eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erforderlich und auch wünschenswert ist.
Die DSTG-Jugend ist Mitglied der Jugendorganisation des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb jugend). In dieser arbeitet sie aktiv mit und begleitet deren Arbeit mit kritischer Solidarität.
In Fragen, in denen die DSTG-Jugend einen von der dbb jugend grundsätzlich anderen Standpunkt vertritt, nimmt die DSTG-Jugend für sich Stellung.
Wir setzen uns mit den Programmen und Stellungnahmen aller politischen Parteien zum Zwecke unserer Ziele auseinander. Wir belassen es nicht nur bei politischen Gesprächen, sondern arbeiten bei gewerkschaftlichen Problemen auch mit ihnen zusammen.
Für uns gehört eine gute Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar zur erfolgreichen Gewerkschaftsarbeit. Wir setzen uns daher ständig für die Verbesserung und Verdeutlichung der Öffentlichkeitsarbeit im Gesamtverband und in der dbb jugend ein.
Jugendpolitik
Wir fördern und vertreten die Interessen unserer jungen Mitglieder und arbeiten engagiert an der Lösung der Probleme der Jugendpolitik und Jugendgesetzgebung mit. Dazu bringen wir unsere Vorstellungen in die entsprechenden Gremien ein, z. B. bei der dbb jugend sowie bei Bundes- und Landesjugendring/en. Außerdem pflegen wir den Kontakt zu den politischen Parteien und deren Jugendorganisationen.
Jugendpolitik bedeutet für uns Jugendbildung, politische und gewerkschaftliche Bildungsarbeit.
Jugendbildung dient der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen sowie der Förderung ihrer individuellen Fähigkeiten. Sie befähigt den Einzelnen zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben, zur aktiven Beteiligung an unserem Staatswesen, zur kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Werten sowie zur frühzeitigen Übernahme von Verantwortung.
Unsere Bildungsarbeit dient der Selbstentfaltung, Selbstverwirklichung, dem Ausbau der Bereitschaft zu Kommunikation und Solidarität. Wir wollen junge Menschen befähigen, politische Zusammenhänge zu erkennen und eigene Interessen zu vertreten.
Unsere politische Bildungsarbeit zielt darauf ab, junge Angehörige der Finanzverwaltung in ihrer Rolle als aktive Staatsbürger zu fördern und zu unterstützen.
Die gewerkschaftliche Bildungsarbeit umfasst alle Probleme und Fragen, die sich bei den Beschäftigten der Finanzverwaltung ergeben können. In Seminaren werden Lösungsansätze zu ausbildungs-, beamten-, besoldungs- und tarifrechtlichen Fragen erarbeitet. Die jungen Interessenvertreter werden durch Nachwuchskräfte- und Jugendvertreterschulungen mit dem notwendigen Rüstzeug unterstützt.
Reform des öffentlichen Dienstrechts
Das öffentliche Dienstrecht ist grundlegend zu reformieren und an die dynamische Entwicklung in Staat und Gesellschaft anzupassen. Der öffentliche Dienst muss für junge Menschen attraktiv werden.
Wir möchten diese Reform durch folgende Hauptvorschläge realisieren: Das Berufsbeamtentum ist beizubehalten.
Die bundesweite Einheitlichkeit des Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts muss wieder hergestellt werden bzw. des Statusrechts gewahrt bleiben.
Weitere Vorschläge für eine zeitgemäße Reform sind bspw.: die Schaffung einer einheitlichen Laufbahn, die bei entsprechender Leistung und Qualifikation das Erreichen eines jeden Amtes, ohne das Hemmnis der Laufbahngruppen, zulässt die Neubewertung der Eingangsämter nach oben
die Versachlichung und Transparenz des Beurteilungswesens
den Rechtsanspruch des Beschäftigten auf Fortbildung
den Erhalt und die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen
die Mitbestimmung der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen bei der Gestaltung des Dienstrechts
die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Ausbildung
Laufbahnrecht
Das Laufbahnrecht stellt im öffentlichen Dienst die Grundlage beruflichen Fortkommens dar. Ein zeitgemäßes Berufsbeamtentum erfordert deshalb ein leistungsorientiertes Laufbahnsystem. Das bisherige Laufbahnsystem ist zu einseitig auf Vor- und Ausbildung abgestimmt. Mindestwartezeiten und Aufstiegsbeschränkungen sind leistungsfeindlich und demotivierend.
Wir fordern u. a.:die Abschaffung des Laufbahngruppenprinzips zugunsten von Einstiegslaufbahnen, übergangsweise die bundesweite Einführung des Verwendungsaufstiegs und die Erweiterung der Möglichkeit des prüfungsgebundenen Aufstiegsden Wegfall von Mindestwartezeiten die Ausschöpfung sowie Verbesserungen der Stellenobergrenzen
Besoldungs- und Tarifrecht
Wir wirken darauf hin, dass das Besoldungs- und Tarifrecht verbessert wird. Dies erfolgt insbesondere durch die frühzeitige Aufstellung der Forderungen für die jeweilige Besoldungs- und Tarifrunde.
Weiterhin müssen folgende Forderungen durchgesetzt werden: strikte Umsetzung der leistungsorientierten Entgeltstrukturen von TVöD und TV-Lleistungsorientierte Reform der Besoldungsstrukturen
angemessene und bundesweit gleiche Bezahlung
Zahlung der gesetzlichen Höchstbeträge der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
Erhalt der finanziellen Absicherung im Alter
Ausbildung und Fortbildung
Die berufliche Bildung der Steuerbeamten ist im Grundgesetz verankert (Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG). Ist das Niveau dieser Ausbildung einheitlich, so ist auch eine gleichmäßige Qualität der Rechtsanwendungen gesichert. Eine bundeseinheitliche Ausbildung der Steuerbeamten ist daher eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichmäßige Besteuerungspraxis über die Ländergrenzen hinweg und damit ein Stück „Steuergerechtigkeit".
Ziel der Steuerbeamten-Ausbildung muss es sein, hochqualifizierte und für die praktische Ausbildung ihrer Tätigkeit geschulte Steuerbeamte heranzubilden. Einzelinteressen, z. B. von Bildungseinrichtungen oder einzelnen Ländern/ Verwaltungen, dürfen diesen Anspruch nicht beeinträchtigen oder gar überlagern.
Das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) sind tragfähige und belastbare Rechtsgrundlagen für eine funktionale, auf die Steuerrechtspflege bezogene berufliche Bildung. Im europäischen und internationalen Vergleich nehmen diese Bildungsstandards eine Spitzenposition ein. Diese Vorgaben müssen bundeseinheitlich bleiben.StBAG und StBAPO regelmäßig an steuer- und bildungspolitische Entwicklungen anpassenJe komplexer und komplizierter die Aufgaben in der Steuerverwaltung sind und werden, desto wichtiger ist es, in der theoretischen Ausbildung die Systematik des Steuerrechts und die Methodik der Rechtsanwendung zu vermitteln. Auf dieses Grundwissen kann dann in der Praxis die Fortbildung aufgebaut werden.
Die berufspraktische Ausbildung muss die Arbeitstechniken vermitteln, wie sich die Menge der anfallenden Aufgaben bewältigen lässt, ohne dass der Untersuchungsgrundsatz Schaden nimmt und das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen verkümmert.
Von weiterer Bedeutung ist die Vermittlung von sozialen und methodischen Kompetenzen.Verwaltungsinterne Ausbildung sichernDie verwaltungsinterne Ausbildung muss erhalten bleiben. Nur so kann eine Dienst- und Fachaufsicht durch die Steuerverwaltung erfolgen, denn nur die Steuerverwaltung darf Bildungsinhalte festlegen.
Verwaltungsexterne Bildungsstätten sind nicht der Steuerverwaltung zugewiesen. Dadurch hätte die Finanzverwaltung als Arbeitgeber und Steuergesetzgeber keinen Einfluss mehr auf die Ausbildung und die Verzahnung zwischen Praxis und Theorie wäre nicht mehr vorhanden. Außerdem wäre eine bundeseinheitliche Ausbildung nicht möglich.
Die Ausbildungseinrichtungen der Steuerverwaltung haben sich als Bildungsstätten bewährt. Sie sind aus der bundeseinheitlichen Steuerbeamtenausbildung nicht mehr wegzudenken und sichern auf Dauer das hohe Ausbildungsniveau der Steuerbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes.
Erhalt des Diplom-AbschlussesDas FH-Diplom muss als Abschluss des gehobenen Dienstes in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung erhalten bleiben.
Eine Umstellung auf Bachelor-/Master-Abschlüsse bringt keine Vorteile. Vielmehr würde dies Gefahren bergen, insbesondere drohen Qualitätsverluste. Gleiches gilt für den Trend, andere Abschlüsse als Gegenmodell zum Bachelor zu installieren.
Die DSTG-Jugend sieht deshalb keine tragfähige Alternative zum Diplom (FH) und tritt vehement für dessen Erhalt ein.Anwärter übernehmenNach bestandener Laufbahnprüfung sind alle Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Die Steuerverwaltung ist dringender denn je auf die hochqualifizierten Nachwuchskräfte angewiesen, die sie mit hohem Kostenaufwand eigenständig ausgebildet hat. Nur so kann die Leistungsfähigkeit der einzigen gemeinsamen Einnahmeverwaltung von Bund und Ländern dauerhaft gesichert werden. Tarifbeschäftigte der Steuerverwaltung beruflich qualifizierenDie Tarifbeschäftigten der Steuerverwaltung müssen in die berufliche Bildung mit einbezogen werden. Dabei sind sie fach- und arbeitsplatzbezogen in ihre Aufgaben einzuführen. Fortbildung verstärkenEs ist notwendig, die Fortbildung für Beamte und Tarifbeschäftigte bundesweit zu verstärken. Denn Aus- und Fortbildung sind eng miteinander verzahnt. Angesichts der hektischen steuerpolitischen Entwicklung kommt der Fortbildung in der Steuerverwaltung eine besonders hohe Bedeutung zu. Das in der Ausbildung erworbene Wissen muss kontinuierlich durch verbesserte praxisnahe Fortbildungsangebote aktualisiert werden. Extrem wichtig ist, dass die Beschäftigten rechtzeitig und umfassend mit ihrem Handwerkzeug (Gesetze, Verordnungen, zeitgemäße Arbeitsmittel usw.) ausgestattet werden.
Personalausstattung
Die Personalausstattung der Finanzverwaltung befindet sich unter anderem wegen der geringen Einstellungszahlen und Nichtübernahmen in einem desolaten Zustand. Deshalb müssen qualifizierte Nachwuchskräfte eingestellt, ausgebildet, übernommen und weiter gefördert werden. Eine an den Bedürfnissen der Steuerbürger orientierte Finanzverwaltung funktioniert nur dann, wenn genügend Beschäftigte zur Verfügung stehen. Dabei ist auf eine gesunde Altersstruktur zu achten.
Um den Steuerbürgern eine sachgerechte und kompetente Behandlung ihrer Anliegen zu gewährleisten, muss der öffentliche Arbeitgeber das notwendige Personal zur Verfügung stellen. Nur durch ausreichendes Personal ist die Steuergerechtigkeit herzustellen.
Außerdem darf sich der öffentliche Arbeitgeber entgegen seiner Aufrufe nicht der Verpflichtung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entziehen.
Steuergesetzgebung
Die derzeitige ungleichmäßige Besteuerung ist nicht nur auf das mangelnde Personal zurückzuführen. Eine weitere Hauptursache stellt die chaotische Steuergesetzgebung dar. Daraus resultiert, dass sich die Beschäftigten der Finanzverwaltung kontinuierlich mit neuen Gesetzen, Verwaltungs- und Dienstanweisungen sowie deren Änderungen und mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung auseinandersetzen müssen.
Dies hat Auswirkung auf den Umgang mit dem Steuerbürger. Der Beschäftigte hat weniger Zeit für den Service. Weniger Zeit für steigenden Arbeitsanfall bedeutet ungerechte Behandlung der Steuerzahler und Steuerausfälle bei der Einnahmeseite.
Es muss endlich ein einfaches, nachvollziehbares und gut umsetzbares Steuersystem geschaffen werden.
Mitbestimmungsrecht
Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet für die einzelnen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sie an allen Entscheidungen, die den persönlichen Bereich betreffen, zu beteiligen.
Dies ist nur mit einer starken und gleichberechtigten Personalvertretung zu erreichen.
Wir halten deshalb den konsequenten Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen für unabdingbar.
Gesundheitsmanagement
Es muss für den öffentlichen Arbeitgeber eine absolute Verpflichtung sein, dass die geltenden Arbeitsplatzbestimmungen an jedem Arbeitsplatz entsprechend umgesetzt werden.
Die Bedingungen am Arbeitsplatz müssen, gerade vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht, so gestaltet sein, dass die Gesundheit des einzelnen Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus ist eine zeitgemäße aktive Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn unabdingbar – nicht nur im Hinblick auf die ständig steigende Arbeitsbelastung und die desolate Personalausstattung.


