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Ausbildungsbezirke (2006)

Vorwort
Ein Schwerpunkt der Arbeit der DSTG-Jugend ist die Behandlung von ausbildungsspezifischen Themen. Hierunter fallen insbesondere die Begleitung der
Reformen des StBAG und der StBAPO sowie deren Fortentwicklung. Gleichzeitig kommt dem praktischen Einsatz in den Finanzämtern während und auch
nach der Ausbildung große Bedeutung zu.

1. Einleitung
Die DSTG-Jugend hat es sich u. a. zur Aufgabe gemacht, die in vielen Bundesländern vorhandenen, besonderen Bezirke – die s. g. Ausbildungsbezirke – näher zu untersuchen. Dazu wurden zwei Fragebögen aufgelegt – für „Bundesländer mit Ausbildungsbezirken“ sowie für „Bundesländer ohne Ausbildungsbezirke“.
Die Fragebögen hatten zum Ziel, Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Handhabungen durch die Bundesländer aufzuzeigen und die besondere Bedeutung
der Ausbildungsbezirke für die praktische Ausbildung und für die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis erkennbar zu machen.
Die Umfrage richtete sich an alle Finanzämter, in denen ausgebildet wird. Sie wurde freiwillig und anonym durchgeführt. Die Beteiligung war erfreulich hoch; so wurden 149 Fragebögen aus Bundesländern mit Ausbildungsbezirken und 30 Fragebögen aus Bundesländern ohne Ausbildungsbezirke zurück gesandt.
Die DSTG-Jugend dankt allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben!

2. Definition
Unter einem „Ausbildungsbezirk“ (auch „Lehrbezirk“ o. Ä.) versteht die DSTG-Jugend einen Veranlagungsteilbezirk, in dem Anwärter für eine gewisse Zeit am Anfang ihrer Ausbildung gemeinsam arbeiten. Unter fachgerechter Anleitung sollen den Anwärtern alle Tätigkeiten (auch veranlagungsbegleitender Art) nahe gebracht werden. Später wechseln die Anwärter in verschiedene Veranlagungsteilbezirke. Die Anleitung übernehmen geeignete Bedienstete, die langfristig im Ausbildungsbezirk eingesetzt werden (Stammpersonal). Der Ausbildungsbezirk ersetzt nicht die Stoffvermittlung in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
(AbAgs), sondern ergänzt diese.

3. Ergebnisse
Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass die überwiegende Zahl der Befragten eine positive Einstellung zu Ausbildungsbezirken hat. Soweit Bedenken bestehen, beziehen sich diese nicht auf den Inhalt der Ausbildung, sondern auf äußere Umstände, die vor allem im Organisatorischen liegen (z. B. Anwärterzahlen, Personalsituation, Raumsituation). Nachfolgend werden die wesentlichen Argumente dargestellt.

a) Umfrage in Bundesländern mit Ausbildungsbezirken

Vorteile
- Entlastung der anderen Veranlagungsteilbezirke hinsichtlich des Erläuterungsbedarfs der Alltagsarbeit
- mehr Zeit für die Anwärter und ihre konkreten Fragen
- gemeinsames Lernen und sozialer Kontakt
- Förderung der Teamfähigkeit
- Personal ist fachlich, pädagogisch, motivationsbedingt besonders geeignet
- zentrale und dadurch effizientere Wissensvermittlung
- einheitliche Ausbildung
- bessere Vergleichbarkeit der Leistung der Anwärter
- gute Vorbereitung für die Ausbildung in den weiteren Veranlagungsteilbezirken
- konkrete Ansprechpartner für Anwärter neben dem/der Ausbildungsleiter/in
- Schulungsaufwand für Fortbildung der Sachbearbeiter/Mitarbeiter nur gering
- Unterstützung bei Wiedereingliederung von Personal (Arbeitsplatzwechsel, Elternzeit, Langzeiterkrankung)
- Synergieeffekte
- bessere Koordination der Ausbildung
- Bindeglied zwischen Theorie und Praxis
- räumliche Unterbringung ist einfacher

Nachteile
- Mehrbelastung der anderen Bezirke, die trotzdem später auch Anwärter haben
- kein individuelles Eingehen auf den Anwärter, da mehrere Anwärter
- Entlastung übriger Veranlagungsteilbezirke nicht gewährleistet
- ausführliche Einarbeitung ist zu Beginn der Ausbildung nicht umsetzbar
- Anwärter werden zu behütet ausgebildet
- Rahmenbedingungen sind nicht in allen Ländern günstig bzw. umsetzbar (Anwärterzahlen, Personalausstattung, Räumlichkeiten)
- es wird nur die Arbeitsweise eines einzelnen Sachbearbeiters kennen gelernt



b) Umfrage in Bundesländern ohne Ausbildungsbezirke

Vorteile
- einheitliche Ausbildung
- höhere Qualität der Ausbildung
- Kommunikation und Betreuung verbessern sich
- Raumprobleme würden gelöst
- Entlastung der anderen Veranlagungsteilbezirke
- gerechtere Beurteilung
- mehr Zeit für die Ausbildung

Nachteile
- Ausbildung erfolgt zu behütet und zu einseitig
- Rahmenbedingungen sind nicht in allen Ländern günstig bzw. umsetzbar (Anwärterzahlen, Personalausstattung, Räumlichkeiten)
- es ist schwer, mehrere Anwärter gleichzeitig zu betreuen
- Rotation im Finanzamt auf Grund von Personalentwicklungskonzepten verhindert Stammpersonal
- mögliche Überbelastung des Stammpersonals auf Grund der Fallzahlen und zusätzlicher Ausbildung der Anwärter

4. Einschätzung
Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse ist – nach Einschätzung der DSTG-Jugend – die Einrichtung von Ausbildungsbezirken zu befürworten.
Im Rahmen der StBAG/StBAPO-Novellierung wurde u. a. die fachtheoretische Ausbildung zu Lasten der berufspraktischen Ausbildung ausgedehnt. Im gehobenen Dienst wurden einerseits die fachtheoretischen Studienzeiten um drei auf 21 Monate verlängert und andererseits die praktische Ausbildung von 18 auf 15 Monate verkürzt. Vor diesem Hintergrund ist der Ausbildungsbezirk – neben den AbAgs – ein hilfreiches Bindeglied für die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis. Dadurch kann der s. g. Praxisschock beim Einstieg in das Berufsleben erheblich reduziert werden.
Des Weiteren ist der Ausbildungsbezirk für Wiedereingliederungsmaßnahmen geeignet, beispielsweise bei der Rückkehr nach längeren Abwesenheiten wegen
Krankheit oder Kindererziehung. Nach den bisher gesammelten Erfahrungen kann der Ausbildungsbezirk mit dem Stammpersonal auch als Fortbildungsinstrument dienen. Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Ausbildungsbezirks ist nach Meinung der DSTG-Jugend eine zeitnahe fachliche, pädagogische und praxisorientierte Fortbildung der als Stammpersonal eingesetzten Bediensteten. Deren Eignung für die Wissensvermittlung sollte vorher festgestellt werden. Entsprechend dem Aufgabenbereich muss sich die Zuweisung der echten Fallzahlen gestalten. Die Ausstattung mit technischen und weiteren Hilfsmitteln (z. B. Arbeitsanleitungen) muss mit anderen Veranlagungsteilbezirken vergleichbar sein.

Die Ausbildungsplanung sollte zeitnah erfolgen, um eine bessere Koordinierung im Finanzamt zu gewährleisten, da je nach Höhe der Ausbildungszahlen nicht alle Anwärter gleichzeitig im Ausbildungsbezirk tätig sein können und sollen (vgl. StBAPO: 36 Wochen Praxiseinsatz in den Veranlagung).
Sinnvoll ist ein regelmäßiger – auch überregionaler – Erfahrungsaustausch zwischen den Bediensteten der Ausbildungsbezirke. Die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis wird verstärkt, wenn außerdem ein Austausch darüber erfolgt, welcher Wissensstand in der Theorie und in den AbAgs vermittelt wurde.

Aus Sicht der DSTG-Jugend sollte der Ausbildungsbezirk – im Idealfall – wie folgtorganisiert sein:
§ Der Ausbildungsbezirk wird im Bereich der Veranlagung für die Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG eingerichtet.
§ Der Ausbildungsbezirk wird mit mindestens einem festen Sachbearbeiter und mindestens einem festen Mitarbeiter als Stammpersonal besetzt, die didaktisch
und pädagogisch geeignet bzw. speziell geschult sind sowie dafür entsprechend entlastet werden.
§ Der Aufgabenbereich umfasst die vollständige Bearbeitung von Echt-Fällen, die zunächst unter Anleitung erfolgt. Die veranlagungsbegleitenden Tätigkeiten sind einzuschließen. Zu Beginn der ersten Praxisphase erfolgt eine Einführung in die tägliche Arbeit eines Veranlagungsteilbezirkes.

5. Fazit
Die DSTG-Jugend unterstützt die Einrichtung von Ausbildungsbezirken als gute Möglichkeit, die Anwärter an ihre praktische Tätigkeit heranzuführen.
Allerdings sind die bundesweit unterschiedlichen Erfahrungen, lokalen Besonderheiten und teilweise stark von einander abweichenden Rahmenbedingungen zu beachten (z. B. Anwärterzahlen, Personalsituation, Raumsituation).

Deshalb bleibt es letztendlich den einzelnen Landes- und Bezirksjugendverbänden überlassen, ob und in welchem Umfang sie die Initiative ergreifen und sich für die Einrichtung bzw. für den Erhalt der Ausbildungsbezirke in Ihrem Verband einsetzen.