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2005 Bachelor Master

Bachelor-/Master-Studiengänge

1. „Bologna-Prozess“
2. Grundsätze des Bachelors
3. Grundsätze des Diplom-Studienganges
4. Vergleich
5. Mögliche Gefahren
6. Einschätzung

1. „Bologna-Prozess“
Mit dem 1999 unterzeichneten Bologna-Abkommen soll ein „attraktiver, international wettbewerbsfähiger europäischer Hochschulraum bis 2010“ geschaffen werden. Die Studierenden sollen in allen Ländern Europas vergleichbare Studienbedingungen vorfinden. Dies setzt insbesondere ein international vergleichbares gestuftes Graduierungssystem (Bachelor- und Master-Studiengänge) voraus. Allerdings können in Deutschland diese neuen Studiengänge parallel zu den traditionellen Diplom-Studiengängen eingerichtet werden. Der Arbeitskreis Ausbildung hat sich aufgrund dieses so genannten „Bologna-Prozesses“ intensiv mit der Frage auseinander gesetzt, ob der Bachelor einen vergleichbaren Abschluss zum Diplom-Finanzwirt (FH) darstellen kann.

2. Grundsätze des Bachelors
Der Bachelor bietet nach einer Studienzeit zwischen 3 und 4 Jahren einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Die Vermittlung der grundlegenden fachlichen und methodischen Kompetenzen erfolgt in einem dualen System mit Theorie- und Praxissemestern. Während der Theorie werden Stoffgebiete thematisch zu zeitlich begrenzten Modulen zusammengefasst. Die einzelnen Module werden mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Punkte vergeben werden. Anstelle einer Abschlussprüfung, in der alle Module noch einmal aufgegriffen werden, muss eine festgelegte Anzahl von Punkten erreicht werden. Zur Sicherung der Qualitätsstandards muss jeder Studiengang von einer Akkreditierungsagentur regelmäßig geprüft werden. Auf ein erfolgreiches Bachelor-Studium kann – entweder unmittelbar oder nach einer Zeit beruflicher Praxis – ein Master-Studium folgen. Es führt nach 1-2 Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. In Deutschland wurden schon mehr als ein Viertel aller Studiengänge entsprechend umgestellt.

3. Grundsätze des Diplom-Studiengangs
Das Studium im Bereich der Finanzverwaltung richtet sich nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz. Über einen Zeitraum von 3 Jahren werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden an einer Fachhochschule sowie berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse an einem Finanzamt vermittelt. Am Ende der Ausbildung sind sämtliche vermittelten Lerninhalte Gegenstand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Würde man das System des Bachelors auf die Verwaltung umlegen, ergäbe sich eine einschneidende Umstellung im Ausbildungssystem.


4. Vergleich
Im Nachfolgenden haben wir zur besseren Veranschaulichung dieses komplexen Themas die wesentlichen Merkmale gegenüberstellend aufgeführt.

4.1 Vergleichbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Flexibilität
Die Konzeption des Bachelor-Studienganges zielt auf nationale wie internationale Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse ab. Den Arbeitgebern wird dadurch die Auswahl der Bewerber erleichtert, den Absolventen die freie Berufswahl. Dieses Kriterium ist im Bereich der Finanzverwaltung ohne Bedeutung, denn die Ausbildung erfolgt für den eigenen Bedarf und ist speziell auf die besonderen Bedürfnisse des Arbeitgebers zugeschnitten. Die Eigenheiten des deutschen Steuerrechts machen zudem einen internationalen Vergleich der Abschlüsse unmöglich. Ein für die deutsche Finanzverwaltung geeigneter Absolvent ist in keinem anderen Land entsprechend einsetzbar. Die dargestellte Vergleichbarkeit der Abschlüsse des Bachelor-Studienganges begünstigt den nationalen wie internationalen Wettbewerb unter den Absolventen verschiedener Hochschulen. Im Hinblick auf das verwaltungsinterne Studium ist der Wettbewerbsgedanke aber nicht anwendbar. Für die Absolventen, die nach ihrer Ausbildung die Finanzverwaltung verlassen, verbessert sich aus Sicht der Verwaltung durch die Einführung des Bachelors die Wettbewerbssituation zu externen Absolventen in keinster Weise. Die ausgebildeten Diplom-Finanzwirte waren und sind in der freien Wirtschaft sehr begehrt, da die Ausbildung bisher einen exzellenten Ruf genießt. Darüber hinaus kann eine Verbesserung der Bedingungen für einen Wechsel in die freie Wirtschaft nicht im Interesse der Finanzverwaltung liegen. Die Modularisierung der Studieninhalte beim Bachelor-Studiengang fördert die Transparenz sowie die Flexibilität der Studierenden. Bereits vor Beginn des Studiums sollen die Studierenden sich einen umfassenden Überblick verschaffen und während des Studiums zu einer anderen Hochschule wechseln und das Studium dort fortsetzen können. Mit der Einführung der Modularisierung würde sich für die Finanzverwaltung keine wesentliche Neuerung ergeben, die als Verbesserung anzusehen wäre. Es gibt keinen ersichtlichen Vorteil für die Finanzverwaltung.

4.2 Praxis / Theorie
Der Bachelorabschluss hat als oberstes Ziel, eine praxisnahe Berufsausbildung zu gewährleisten. Doch gerade die duale Ausbildung, wie sie momentan durchgeführt wird, bereitet die Anwärter optimal auf die tägliche Arbeit nach dem Ende der Ausbildung vor. Mit Einführung des Bachelors würde nach bisherigen Erkenntnissen der Schwerpunkt der Ausbildung noch mehr auf die fachtheoretischen Studien verschoben. Dies ginge zu Lasten der praktischen Ausbildung und eine wesentliche Absicht bei der
Einführung des Bachelors würde ad absurdum geführt.

4.3 Lehrpläne / Modularisierung
Beim Bachelor wird es keine Lehrpläne in der bisher bekannten Form geben. Stattdessen würden einzelne Module eingeführt, die als abgeschlossene Einheiten unterrichtet werden sollen. Diese sollen variabel belegbar sein. Die hierzu erforderliche Flexibilität bedingt einen im Vergleich zur internen Ausbildung reduzierten Ansatz der Pflichtunterrichtsstunden. Die damit einhergehende frühe Spezialisierung führt im Ergebnis zu großen Unterschieden beim Wissensstand der einzelnen Absolventen. Hierdurch wird ein nicht abzuschätzender Nachschulungsbedarf erforderlich, um einen Einsatz in den Finanzämtern überhaupt möglich zu machen.
Die Modularisierung zergliedert Zusammenhänge und reißt diese unnötigerweise auseinander. Die Systematik bleibt ganz schnell auf der Strecke. Die Praxis fordert allerdings eine fächerübergreifende Wissensvermittlung. Daher wird die interne Ausbildung anhand von inhaltlich aufeinander aufbauenden Stoffgebieten vorgenommen.

4.4 Dozenten
Im Rahmen des Bachelors sollen überwiegend Professoren für die Stoffvermittlung eingesetzt werden. Ein großer Vorteil der internen Ausbildung liegt beim Einsatz von nebenamtlichen Dozenten des gehobenen Dienstes, die den Bezug zur Praxis aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am besten darstellen können. Dieser unschätzbare Vorteil ist zudem auch noch vergleichsweise sehr preiswert verfügbar. Die Lehrvergütungen für nebenamtliche Dozenten des gehobenen Dienstes liegen deutlich unter den Kosten für professorale Lehrkräfte.

4.5 Lehrkompetenz
Es ist zu erwarten, dass die Lehrkompetenz für den geplanten Bachelor-Studiengang bei den Fachhochschulen liegen wird. Damit würden die Fachhochschulen neben der theoretischen Ausbildung auch für die Inhalte und die Beurteilung der Praxis zuständig werden. Sie würden somit auch die Gestaltung der Praxisphase übernehmen. Die zu erledigenden Fälle würden vorgegeben und auch durch die Fachhochschule korrigiert. Momentan übernehmen die Ausbildungsleiter bzw. die mit der Ausbildung betrauten Bearbeiter die Ausgestaltung der praktischen Ausbildung. Die Anwärter bekommen Echtfälle vorgelegt und müssen diese mit Unterstützung des Bearbeiters lösen. Auch die veranlagungsbegleitenden Tätigkeiten nehmen einen großen Teil der praktischen Ausbildung ein. Bei der Beurteilung der Praxis geht es zentral um die Frage, ob der Anwärter sich bei der täglichen Arbeit bewährt. Dies ist unabhängig von der Leistung des Anwärters in der Theorie zu sehen. Es ist bislang nicht klar, wie die Beurteilung durch die Fachhochschulen erfolgen soll. Die Beurteilung aus der Ferne scheint schwer möglich. Die Finanzämter erledigen diese Aufgabe bisher in eigener Zuständigkeit mit Hilfe der Mitarbeiter, die sich jeden Tag im Finanzamt mit den Anwärtern beschäftigen. Dadurch ist eine faire und gerechte Praxisbeurteilung der einzelnen Anwärter gewährleistet.

4.6 Wissenschaftlicher Anspruch
Durch die Einrichtung eines Bachelor-Studienganges soll der wissenschaftliche Anspruch der Ausbildung gestärkt werden. Dies ist insoweit positiv zu sehen, als dass der wissenschaftliche Anspruch der finanzamtsinternen Ausbildung mitunter angezweifelt wird. Allerdings gibt es keinen vernünftigen Grund für die Forderung nach Wissenschaftlichkeit, da die Ausbildung in erster Linie auf den späteren Einsatz im Finanzamt vorbereiten soll. Bei der praktischen Arbeit eines Finanzbeamten des gehobenen Dienstes sind verwaltungsökonomisches Handeln, Flexibilität und Menschenkenntnis gefragt. Eine rein theoretische Aufarbeitung eines Falles ist oftmals nicht möglich. Der derzeitige wissenschaftliche Ansatz ist daher völlig ausreichend.

4.7 Master
Üblicherweise gibt es für nahezu jeden Bachelor-Studiengang auch den darauf aufbauenden Master-Studiengang. In der Finanzverwaltung wäre der Bachelor jedoch eine Sackgasse, da die Einführung eines Master-Studienganges nach derzeitigem Stand nicht geplant ist.

4.8 Kosten
Die Umstellung auf den Bachelorabschluss wird nicht kostenneutral vonstatten gehen. Neben bereits erwähnten Kosten für die wissenschaftlichen Lehrkräfte sind auch die Kosten für die erstmalige Einrichtung des Studienganges nicht zu vernachlässigen. Zusätzliche laufende Kosten entstehen darüber hinaus durch die regelmäßig vorgesehenen kkreditierungsmaßnahmen. In Zeiten knapper Haushaltslage kann es nicht im Interesse des Staates sein, zusätzliche Kosten zu verursachen.

4.9 Zielgruppe
Die Attraktivität der Ausbildung und des Diploms ist nach wie vor enorm groß. Bei gleichem Studieninhalt wird sich daran auch nach der geplanten Einführung des Bachelorabschlusses nichts ändern. Für diejenigen, die nach dem Studium in der Finanzverwaltung arbeiten, wird es vermutlich keinen Unterschied machen, ob sie ein Diplom oder einen Bachelorabschluss erlangt haben.Die Auswahl der Bewerber wurde bisher eigenverantwortlich durch die Verwaltung vorgenommen. Diese Zuständigkeit würde bei der Einführung des Bachelors auf die Fachhochschulen übergehen. Es ist fraglich, ob bei der Auswahl der Bewerber durch die Fachhochschulen die besonderen Anforderungen, die sich aus der Praxis in den Finanzämtern ergeben, berücksichtigt werden könnten.

5. Mögliche Gefahren
Der Abschluss zum Bachelor ist rechtlich nicht geschützt und kann demnächst auch von der IHK oder vergleichbaren Fortbildungsinstituten verliehen werden. Durch diese Nivellierung der Abschlüsse von Hochschulen, Fachhochschulen und
Berufsakademien wird die Ausbildung im gehobenen Dienst abgewertet. Zudem eröffnet die Einführung des Masters einen weiteren Hochschulabschluss bereits nach 2 Jahren. Diese Möglichkeit nutzen wahrscheinlich mehr Absolventen als bisher; ob diese später wieder der Verwaltung zur Verfügung stehen, ist fraglich.Neben den allgemeinen Sachkosten, die anfangs durch die komplexe Umgestaltung entstehen würden, kommen regelmäßige Kosten für eine Akkreditierung des Studiengangs hinzu. Es ist zu befürchten, dass die erhöhten Kosten durch Kürzung/Wegfall der Anwärterbezüge und Einführung von Studiengebühren kompensiert werden. Dies bedeutet eine schleichende Externalisierung. Die bisherige Bindung an den Dienstherrn nach der Ausbildung würde faktisch nicht mehr bestehen und den Erhalt einer funktionierenden Finanzverwaltung gefährden.

6. Einschätzung
Die Einführung des Bachelors stellt unseres Erachtens keine Verbesserung dar, vielmehr besteht die Gefahr einer Qualitätsminderung. Auch ist für notwendige Veränderungen keine Umstellung erforderlich. Ein Ziel der neuen Studiengänge ist beispielsweise eine stärkere Ausrichtung auf künftige Berufsfelder. Dieser „besondere Praxisbezug“ kann jedoch bereits im bisherigen Ausbildungssystem verwirklicht werden. Entzieht sich die Finanzverwaltung der Umstellung auf den Bachelor, wird teilweise befürchtet, dass sie sich in eine „Insellage“ hineinmanövriert. Diese ist aber nicht neu, da bereits jetzt der interne Diplom-Studiengang ein Sondermodell darstellt. Die neu erlangte Vergleichbarkeit und die damit einhergehende Wettbewerbsfähigkeit im deutschen wie europäischen Hochschulraum, ist für die Finanzverwaltung der Länder daher ohne wesentliche Bedeutung. Die DSTG-Jugend betont in ihrer Entschließung zum 15. Bundesjugendtag (im April 2005 in Magdeburg), dass sich die bisherige interne Ausbildung bewährt hat. Deshalb soll eine Umstellung nicht überstürzt vorangetrieben werden. Diese Auffassung teilt der Arbeitskreis Ausbildung; eine Entscheidung darf erst nach´reiflicher Abwägung aller Vor- und Nachteile getroffen werden.

Fulda, den 13.08.2005